elklynx schrieb am 02.02.2024 18:50:
choke schrieb am 02.02.2024 18:37:
Die Entfernung der Klitorisvorhaut wird traditionell bei verschiedenen Ethnien, insbesondere im afrikanischen und arabischen Kulturraum durchgeführt. Der Eingriff kann hierbei auf die Klitorisvorhaut beschränkt sein oder im Rahmen einer Exzision weitere Strukturen umfassen. Der Eingriff wird der Beschneidung weiblicher Genitalien zugeordnet, wenn er aus ethnisch-kulturellen Motiven vorgenommen wird(...) und wird in diesem Zusammenhang auch als Genitalverstümmelung bezeichnet.
ODER IM RAHMEN EINER EXZISION WEITERE STRUKTUREN UMFASSEN, was dir klar wäre, wenn du das Buch der im Artikel genannten Autorin gelesen hättest.
Was Du ja sicherlich getan hast bei Deiner beeindruckenden Expertise zum Thema.
Also, weil Du Dich absichtlich dumm stellst: Ich habe das Komplettzitat gewählt, damit klar wird, dass auch eine Entfernung der Klitorisvorhaut (und sonst nix) als Genitalverstümmelung gilt. Dass man von diesem Punkt aus auch immer weiter abschnippeln kann, ist ja keine Frage, aber völlig unwichtig für diese Diskussion.
Noch einmal:
Entfernung der Klitorisvorhaut (wie bei einigen afrikanischen Ethnien praktiziert): Verboten!
Entfernung der Penisvorhaut (wie weltweit praktiziert): Per Sondergesetzgebung explizit erlaubt!
Verstehe jetzt bitte endlich, um was es hier geht. Und kapiere bitte auch, dass wir im Prinzip auf der selben Seite stehen; ich das Thema nur noch etwas radikaler und umfassender angehe.
Eckige Klammern im Zitat kommen sich mit der syntaktischen Funktion eckiger Klammern in der Forensoftware in die Quere 😉
Danke! Wenigstens hier ein Erkenntnisgewinn.