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Re: Seit 2013 verboten in Deutschland

kleinrudi schrieb am 03.02.2024 17:18:

Wobei es mal in Köln wegen einer Komplikation bei einer Beschneidun eines Jungen von muslimischen Eltern ein Richter feststellte, daß dies eine Körperverletzung und damit strafbar sei. Dagegen protestierten dann aber Juden.

Genau das war der Anlass für §1631d BGB.

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