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mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2006

Falsch

Prof. B schrieb am 23. August 2007 20:46

> der Autor sollte wissen, dass Anwälte nicht in nennenswertem Umfang
> aus Ermittlungsakten zitieren dürfen. Das würde das Gericht nicht
> akzeptieren und zu 100% dem Mandanten schaden.

Es ist richtig, dass Rechtsanwälte nicht aus den Akten zitieren
sollen. Nicht richtig ist jedoch, dass sie sich gar nicht zum
Verfahren äußern dürfen oder sollen.

> Merkwürdig, dass Herr Mühlbauer so sehr darauf rumreitet, dass Frau
> Clemm nicht die kompletten Akten veröffentlicht hat, und auf keine
> konkreten Nachfragen zu weiteren Details aus den Akten antwortet.

Es ist falsch, dass Mühlbauer Frau Clemm um die Veröffentlichung der
kompletten Akten nachgefragt hat.

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