129 a war aber schon immer ein Ermittlungs- und
Einschüchterungsparagraph
Das ist auch in dem Fall so. Selten führt ein eingeleitetes
Ermittlungsverfahren zum Prozess, nur ein geringer Teil im Vergleich
zu den eingeleiteten Ermittlungen. War ja in den 80ern in selbst
ganze Demos mit 129 a zu überziehen, weil sie für die Zusammenlegung
von Gefangenen eingetreten sind. Da hat man also eine angebliche
terroristische Vereinigung im Knast unterstütze. Man muss schon einen
reichlich dicken Riß im Schädel haben, um so eine Argumentation zu
erfinden.
Gut, es ging drum, alles durchleuchten zu können, alles ganz
rechtsstaatlich, klar.Das ist die Ermittlungsebene.
Die Einschüchterungsebene ist die andere. Man soll sich von
bestimmten Themen zurüchziehen, wie damals im Fall Ingrid Strobel
(Gentechnik), weil die Rote Zora dazu Anschläge gemacht hat. Man soll
sich nicht verdächtig verhalten, also keine Observierungseinheiten
abschütteln, das Telefon in Schrank stellen, weil man sich damit
gefährlich macht, wenn man seine Privatphäre schützt.
Genau darum geht es jetzt auch, bestimmte Themen sollen verbannt
werden und Handys müssen, damit wir den Chip nicht in den Kopf
gesetzt bekommen müssen, immer bei sich getragen werden, damit man ja
nicht ins Visier gerät.
Die einzige Waffe dagegen ist ne andere. Sich massiv so verhalten,
weil es ein Recht auf Privatsphäre gibt, sich offensiv mit den
inkrimiierten Themen beschäftigen. Wer ja interessant rauszukriegen,
warum das bestimmten Leuten so stinkt. Einige Äußerungen von sich
solidarisierenden Wissenschaftlern gehen ja in die Richtung, also
sich schlicht den Mund nicht verbieten lassen und durch, ich habe ja
nichts zu verbergen, sich erkämpfte Rechte nicht einfach nehmen
lassen. Wir sind alle 129 a ist da die bessere Richtung. Eine massive
Kampagne für die Zusammenlegung hat auch den Wahnsinn in den 80er
gestoppt und der Gentechdreck wird heute noch bekämpft, weil sich
Leute nicht das Maul verbieten ließen.
Einschüchterungsparagraph
Das ist auch in dem Fall so. Selten führt ein eingeleitetes
Ermittlungsverfahren zum Prozess, nur ein geringer Teil im Vergleich
zu den eingeleiteten Ermittlungen. War ja in den 80ern in selbst
ganze Demos mit 129 a zu überziehen, weil sie für die Zusammenlegung
von Gefangenen eingetreten sind. Da hat man also eine angebliche
terroristische Vereinigung im Knast unterstütze. Man muss schon einen
reichlich dicken Riß im Schädel haben, um so eine Argumentation zu
erfinden.
Gut, es ging drum, alles durchleuchten zu können, alles ganz
rechtsstaatlich, klar.Das ist die Ermittlungsebene.
Die Einschüchterungsebene ist die andere. Man soll sich von
bestimmten Themen zurüchziehen, wie damals im Fall Ingrid Strobel
(Gentechnik), weil die Rote Zora dazu Anschläge gemacht hat. Man soll
sich nicht verdächtig verhalten, also keine Observierungseinheiten
abschütteln, das Telefon in Schrank stellen, weil man sich damit
gefährlich macht, wenn man seine Privatphäre schützt.
Genau darum geht es jetzt auch, bestimmte Themen sollen verbannt
werden und Handys müssen, damit wir den Chip nicht in den Kopf
gesetzt bekommen müssen, immer bei sich getragen werden, damit man ja
nicht ins Visier gerät.
Die einzige Waffe dagegen ist ne andere. Sich massiv so verhalten,
weil es ein Recht auf Privatsphäre gibt, sich offensiv mit den
inkrimiierten Themen beschäftigen. Wer ja interessant rauszukriegen,
warum das bestimmten Leuten so stinkt. Einige Äußerungen von sich
solidarisierenden Wissenschaftlern gehen ja in die Richtung, also
sich schlicht den Mund nicht verbieten lassen und durch, ich habe ja
nichts zu verbergen, sich erkämpfte Rechte nicht einfach nehmen
lassen. Wir sind alle 129 a ist da die bessere Richtung. Eine massive
Kampagne für die Zusammenlegung hat auch den Wahnsinn in den 80er
gestoppt und der Gentechdreck wird heute noch bekämpft, weil sich
Leute nicht das Maul verbieten ließen.