Tandralon schrieb am 24. August 2007 9:18
> Prof. B schrieb am 23. August 2007 20:46
>
> > der Autor sollte wissen, dass Anwälte nicht in nennenswertem Umfang
> > aus Ermittlungsakten zitieren dürfen. Das würde das Gericht nicht
> > akzeptieren und zu 100% dem Mandanten schaden.
>
> Es ist richtig, dass Rechtsanwälte nicht aus den Akten zitieren
> sollen. Nicht richtig ist jedoch, dass sie sich gar nicht zum
> Verfahren äußern dürfen oder sollen.
Habe ich was anderes geschrieben?
> > Merkwürdig, dass Herr Mühlbauer so sehr darauf rumreitet, dass Frau
> > Clemm nicht die kompletten Akten veröffentlicht hat, und auf keine
> > konkreten Nachfragen zu weiteren Details aus den Akten antwortet.
>
> Es ist falsch, dass Mühlbauer Frau Clemm um die Veröffentlichung der
> kompletten Akten nachgefragt hat.
Er hat nachgefragt, nach welchen Begriffen und in welchen
Zusammenhängen das BKA noch gegoogelt hat. Woher sonst als aus den
Ermittlungsakten soll das hervorgehen?
Es ist wie gesagt, überhaupt kein Problem diese Zusammenhänge und
alle Details _nach_Beginn_einer_öffentlichen_Gerichtsverhandlung zu
veröffentlichen, aber eben nicht vorher. Alle Details, die Herrn
Mühlbauer dazu interessieren, sind eben nur aus den Akten zu
erfahren.
> Prof. B schrieb am 23. August 2007 20:46
>
> > der Autor sollte wissen, dass Anwälte nicht in nennenswertem Umfang
> > aus Ermittlungsakten zitieren dürfen. Das würde das Gericht nicht
> > akzeptieren und zu 100% dem Mandanten schaden.
>
> Es ist richtig, dass Rechtsanwälte nicht aus den Akten zitieren
> sollen. Nicht richtig ist jedoch, dass sie sich gar nicht zum
> Verfahren äußern dürfen oder sollen.
Habe ich was anderes geschrieben?
> > Merkwürdig, dass Herr Mühlbauer so sehr darauf rumreitet, dass Frau
> > Clemm nicht die kompletten Akten veröffentlicht hat, und auf keine
> > konkreten Nachfragen zu weiteren Details aus den Akten antwortet.
>
> Es ist falsch, dass Mühlbauer Frau Clemm um die Veröffentlichung der
> kompletten Akten nachgefragt hat.
Er hat nachgefragt, nach welchen Begriffen und in welchen
Zusammenhängen das BKA noch gegoogelt hat. Woher sonst als aus den
Ermittlungsakten soll das hervorgehen?
Es ist wie gesagt, überhaupt kein Problem diese Zusammenhänge und
alle Details _nach_Beginn_einer_öffentlichen_Gerichtsverhandlung zu
veröffentlichen, aber eben nicht vorher. Alle Details, die Herrn
Mühlbauer dazu interessieren, sind eben nur aus den Akten zu
erfahren.