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  • Pual

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2004

Das sollte Peterchen aber auch wissen, wenn er so einen Text schreibt

Prof. B schrieb am 23. August 2007 21:27

> konfliktfall schrieb am 23. August 2007 21:16

> > Warum schadet das Zitieren aus Ermittlungsakten dem Beklagten?

> Richter meinen, eine neutrale Bewertung sei nicht möglich, wenn eine
> öffentliche Beurteilung bereits stattgefunden hat.

> Habe das selbst mal erlebt, und meine Anwältin hat mir dringend davon
> abgeraten vor Beginn eines öffentlichen Gerichtsverfahrens selbst an
> die Öffentlichkeit zu gehen. Zumindest mit allen Informationen, die
> man eben nur aus den polizeilichen oder staatsanwaltlichen
> Ermittlungsakten haben kann.

Fragt man sich also, warum Mühlbauer so ein großes Interesse hat die
Anwältin in die Pfanne zu hauen, oder wenigstens ein negatives Bild
zu erzeugen. Schlimm, sowas bei Telepolis lesen zu müssen, ist man
eher bei Mühlbauers taz gewohnt. Ist das also nur Doofheit, Naivität
oder steckt System dahinter, wieder mal alles links der taz (Grünen)
zu diskreditieren. Ich vermute ja. 

Denn würde der sich nicht so doof anstellen und eine gute Deckstory
aufbauen, damit unklar ist, ob die Infos nicht auch aus ner anderen
Quelle als den Anwaltsakten stammen (Einmaleins für gute
Journalisten), dann hätte sie ihm die
Anwältin, oder sonstwer im Gericht, vielleicht auch zugänglich
gemacht. Wer sich doch so verhält wie Herr Mühlbauer, wird nie an
sensible Infos kommen. Sein Vorgehen und Verhalten zeugt nur davon,
dass er ein ziemlicher Stümper ist, nicht nur, aber vor allem im
Bereich investigativem Journalismus. Der Text ist einfach ein
Ärgernis.

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