Pual schrieb am 23. August 2007 11:11
> zwar nicht als Anwältin, sondern als Bürgerin, die auf einen Skandal
> hingewiesen hat.
Als Bürgerin muss sie aber davon absehen Kenntnisse zu verwenden, die
ihr kraft ihres Anwaltsprivileges zugebilligt werden. Im Zweifel: bis
zum Prozess schweigen!
> zwar nicht als Anwältin, sondern als Bürgerin, die auf einen Skandal
> hingewiesen hat.
Als Bürgerin muss sie aber davon absehen Kenntnisse zu verwenden, die
ihr kraft ihres Anwaltsprivileges zugebilligt werden. Im Zweifel: bis
zum Prozess schweigen!