Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 09.02.2001

Anwaltsprivileg

Pual schrieb am 23. August 2007 11:11

> zwar nicht als Anwältin, sondern als Bürgerin, die auf einen Skandal
> hingewiesen hat.

Als Bürgerin muss sie aber davon absehen Kenntnisse zu verwenden, die
ihr kraft ihres Anwaltsprivileges zugebilligt werden. Im Zweifel: bis
zum Prozess schweigen!


Bewerten
- +
Ansicht umschalten