dass dieser Schreiberling öffentlich macht, dass die Anwältin es war
(oder gewesen sein soll), die die skandalösen Daten an die taz
geschickt hat. Von Quellenschutz hat der taz-Schreiberling ebenso
nichts gehört, wie die Tatsache, dass seine miese Argumentation die
Unschuldsvermutung aushebelt.
(oder gewesen sein soll), die die skandalösen Daten an die taz
geschickt hat. Von Quellenschutz hat der taz-Schreiberling ebenso
nichts gehört, wie die Tatsache, dass seine miese Argumentation die
Unschuldsvermutung aushebelt.