also, sowas geht nicht:
Was allerdings auf ein mögliches Vorliegen von handfesten und
nachvollziehbaren Beweisen hindeutet, sind weniger die Stellungnahmen
des BKA und der Justiz als die der Anwältin Christina Clemm, die
Andrej H. vertritt und für weitere Auskünfte zu der von ihr ins Spiel
gebrachten Internetrecherche des BKA auch auf mehrfache Nachfrage hin
nicht zur Verfügung stand: Dabei wäre es für eine adäquate
Beurteilung des Sachverhalts durchaus notwendig zu wissen, mit wie
vielen Begriffen und Kombinationsvarianten die Suchen durchgeführt
wurden, ob auch mit größeren Textbrocken gegoogelt wurde - und welche
Zuordenbarkeiten sich dadurch ergaben. Ebenfalls unbeantwortet ließ
Clemm die Frage nach einer Auflistung der Begriffe, mit denen das BKA
suchte und ob aus den Akten ersichtlich ist, nach welchen Kriterien
diese ausgewählt wurden; außerdem, an welcher Platzierung die Texte
des Stadtsoziologen zum Zeitpunkt der Abfrage bei Google standen.
Erstens, weil es ein sehr unverständlicher Monstersatz ist. Kurze
Sätze machen die Aussage präziser.
Zweitens, warum soll die Anwältin die Auskunft geben. Es gibt ne
Unschuldsvermutung und die Ermittler sollen mal offen machen, auf
welcher Grundlage so schwere Eingriffe wie Hausdurchsuchungen,
Verhaftungen (um die Überwachung nicht zu vergessen).
Ganz abgesehen davon, dass sie gar keine Details aus den
Ermittlungsakten preis geben darf.
Was würden größere Textbrocken sagen. Dass die MG auch Copy und Paste
kann vielleicht? Du solltest dir mal die Texte von Telepolis zum
Thema angucken.
So etwas hätte ich ausgerechnet bei Telepolis nicht erwartet. Ist
eher schlechter taz Stil.
Was allerdings auf ein mögliches Vorliegen von handfesten und
nachvollziehbaren Beweisen hindeutet, sind weniger die Stellungnahmen
des BKA und der Justiz als die der Anwältin Christina Clemm, die
Andrej H. vertritt und für weitere Auskünfte zu der von ihr ins Spiel
gebrachten Internetrecherche des BKA auch auf mehrfache Nachfrage hin
nicht zur Verfügung stand: Dabei wäre es für eine adäquate
Beurteilung des Sachverhalts durchaus notwendig zu wissen, mit wie
vielen Begriffen und Kombinationsvarianten die Suchen durchgeführt
wurden, ob auch mit größeren Textbrocken gegoogelt wurde - und welche
Zuordenbarkeiten sich dadurch ergaben. Ebenfalls unbeantwortet ließ
Clemm die Frage nach einer Auflistung der Begriffe, mit denen das BKA
suchte und ob aus den Akten ersichtlich ist, nach welchen Kriterien
diese ausgewählt wurden; außerdem, an welcher Platzierung die Texte
des Stadtsoziologen zum Zeitpunkt der Abfrage bei Google standen.
Erstens, weil es ein sehr unverständlicher Monstersatz ist. Kurze
Sätze machen die Aussage präziser.
Zweitens, warum soll die Anwältin die Auskunft geben. Es gibt ne
Unschuldsvermutung und die Ermittler sollen mal offen machen, auf
welcher Grundlage so schwere Eingriffe wie Hausdurchsuchungen,
Verhaftungen (um die Überwachung nicht zu vergessen).
Ganz abgesehen davon, dass sie gar keine Details aus den
Ermittlungsakten preis geben darf.
Was würden größere Textbrocken sagen. Dass die MG auch Copy und Paste
kann vielleicht? Du solltest dir mal die Texte von Telepolis zum
Thema angucken.
So etwas hätte ich ausgerechnet bei Telepolis nicht erwartet. Ist
eher schlechter taz Stil.