PippiLangstrumpf schrieb am 29.10.2024 22:48:
Exacandela schrieb am 29.10.2024 22:40:
Wieso hat das einen faden Beigeschmack. Man kann doch jederzeit einen Vertrag, der noch nicht unterschrieben wurde, so ablehnen und nachverhandeln. Kann ich doch bei einem Autokauf genauso machen. Was soll daran verwerflich sein?
Und wenn das der Präsident per Dekrtet machen darf, warum soll das verwerflich sein? Er hat ja nicht damit ausgesagt, dass er niemalsnicht in die EU mehr kommen will, sondern dass Eckpunkte so nicht akzeptabel waren und man nachverhandeln sollte.
Ein ukrainischer Präsident ist kein König. Bei einer solchen Entscheidung das eigene Parlament nicht mitzunehmen, ist definitiv schräg. Darum wurde er auch später sogar von Mitgliedern seiner eigenen Partei als Verräter bezeichnet.
Diese Kompetenz zur Nichtumsetzung von Parlamentsbeschlüssen steht ihm laut Ukrainischer Verfassung ausdrücklich zu.
Man empfiehlt sich seinen neuen "Freunden" bestimmt nachhaltig als Vertragspartner, wenn zur Unterzeichnung des Abkommen der Bruch bestehender Verträge einhergeht.
Und nein, es gab keine einzelnen Punkte, die inakzeptabel waren. Der über Jahre ausgehandelte Vertrag wurde einfach so abgesagt. Begründung "nationale Sicherheit" und dass die Ukraine mehr Zeit brauche, um das Handelsverhältnis mit Russland zu klären.
Die Ukraine hatte dem Abkommen entgegenstehende bestehende Verträge mit Russland.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.10.2024 19:12).