Pseudonymuse schrieb am 08.08.2024 20:49:
Falls zwei Normen aus unterschiedlichen Rängen denselben Sachverhalt regeln, muss die Regelung der höheren Norm angewendet werden!
Das Recht auf Meinungsfreiheit gilt für Personen, aber das Vereinsrecht bezieht sich auf Vereinigungen. Jürgen Elsässer hat weiterhin das Recht, seine Meinung zu verbreiten. Es wurde lediglich die Vereinigung verboten, die seine Meinung verbreitet hat. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.