Ansicht umschalten
Avatar von Dr. Phibes
  • Dr. Phibes

mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2009

Re: Ach so, daher der Verweis auf das Grundgesetz von den beiden.

Steht nicht in der "verfassungsmäßige Ordnung" das ein Verein machen kann, was er will, wenn er nicht gegen Strafgesetze verstösst?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten