Es geht eben, wie im Artikel auch steht, eher nur am Rand um das Magazin sondern um die Organisation dahinter.
Der Verein war wohl eher ein Anlaufpunkt und Geldbeschaffungsvehikel, der auch ein Vereinsblättchen herausgebracht hat.
Insofern könnte das Verbot Bestand haben. Mal sehen, was die Gerichte dazu sagen.