hrwe schrieb am 08.08.2024 20:11:
Es geht eben, wie im Artikel auch steht, eher nur am Rand um das Magazin sondern um die Organisation dahinter.
Der Verein war wohl eher ein Anlaufpunkt und Geldbeschaffungsvehikel, der auch ein Vereinsblättchen herausgebracht hat.
Insofern könnte das Verbot Bestand haben. Mal sehen, was die Gerichte dazu sagen.
Wenn dem so wäre, bildet das doch immer noch keine Argumentation das Magazin zu verbieten.Dieses bleibt doch durch das Grundgesetz geschützt.