Dr. Phibes schrieb am 09.08.2024 13:45:
Steht nicht in der "verfassungsmäßige Ordnung" das ein Verein machen kann, was er will, wenn er nicht gegen Strafgesetze verstösst?
Nein, im Gegenteil. Auch dann, wenn eine Vereinigung gegen keine einzige Strafnorm verstößt, kann sie verboten werden. Nämlich dann, wenn sie sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet oder gegen die verfassungsgemäße Ordnung.