Ansicht umschalten
Avatar von Systemverwalter
  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?

Scheinbar nicht. Bundeskanzler Schröder wurden Büro und Mitarbeiter wegen seiner Kontakte nach Russland einfach mal gestrichen, Frau Merkel hat Büro und 11 Mann Personal. Und ein deutsches Gericht befindet trotz Art. 3 GG, das sei angeblich so korrekt.
Mal sehen, ob sich das BVerfG auch so verhält.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten