Scheinbar nicht. Bundeskanzler Schröder wurden Büro und Mitarbeiter wegen seiner Kontakte nach Russland einfach mal gestrichen, Frau Merkel hat Büro und 11 Mann Personal. Und ein deutsches Gericht befindet trotz Art. 3 GG, das sei angeblich so korrekt.
Mal sehen, ob sich das BVerfG auch so verhält.