szul schrieb am 05.05.2023 15:58:
Dafür haben wir aber noch 3 Alt-Bundespräsidenten, die ähnlich alimentiert werden.
ja, wie gesagt, wenn sollte man das eben in Gesetzesform giessen.
Für Ex-Bundespräsidenten ist es vielleicht auch noch mal ein wenig anders, weil als Ex-Staatsoberhaupt verbieten sich einfach manche Tätigkeiten nach der Amtszeit, wenn das Amt an sich keinen Schaden nehmen soll.
Man will so jemanden einfach nicht als Klinkenputzer für irgendeinen Konzern sehen, was man bei einem Ex-Kanzler vielleicht gerade noch so tolerieren kann.