Systemverwalter schrieb am 05.05.2023 16:06:
Re: Gilt in Deutschland eigentlich noch Art. 3 GG?
Scheinbar nicht. Bundeskanzler Schröder wurden Büro und Mitarbeiter wegen seiner Kontakte nach Russland einfach mal gestrichen, Frau Merkel hat Büro und 11 Mann Personal. Und ein deutsches Gericht befindet trotz Art. 3 GG, das sei angeblich so korrekt.
Mal sehen, ob sich das BVerfG auch so verhält.
übliche Doppelmoral? Braucht das noch eine Erwähnung oder ist es schon unbotmässig bis verboten darauf hinzuweisen?
Diese regelrecht selbst zugeschusterten Pfründe sind längst so unübersichtlich, daß es fast schon schwer bis unmöglich wird Leistungen zu finden, die nicht automatisch diesen Missbrauch enthalten.