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  • die-Harke

mehr als 1000 Beiträge seit 06.02.2021

Paragraf 140 Nr. 2 oder die Guten ins Töpfchen die Schlechten ins Kröpfchen

Zitat Artikel:
"Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte strafrechtliche Konsequenzen angekündigt und sich auf den Paragrafen 140 Nr. 2 ("Belohnung und Billigung von Straftaten") des Strafgesetzbuches berufen."

Bei den einen wird der Paragrafen 140 Nr. 2 angewandt bzw. danach sogar Beschlagnahme von Geldern durchgeführt (siehe Alina Lipp) und bei den Anderen nicht, siehe die Politiker und Journalisten welche für den Irakkrieg oder für den Afghanistan Krieg oder für den Syrienkrieg oder für den Jugoslawienkrieg waren.

Der Volksmund nennt sowas dann auch Bananenrepublik bzw. Zensur.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.06.2022 16:29).

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