Seit eine Kundin auf die Verwendung des Buchstabens durch russische Streitkräfte hingewiesen habe, verzichte man aber vorerst auf die Markierung.
Die vermaledeite Blödheit kommt immer von unten.
Die Gerichte müssen es wieder richten.
Ansonsten war es klar, dass eben genau keine Straftat beim Zeigen eines "Z" vorliegt.