mit dem Druckmittel wie Zwangsgelder für rechtswidrig werden.
Im Kern geht es in dem Urteil darum, dass nur sofortige Betretungsverbote mit dem Schutz vulnerabler Gruppen begründet werden könnten. Wer Ungeimpfte in den Einrichtungen aufgrund von Personalknappheit erst einmal weiterarbeiten lässt, kann sich demnach beim Verhängen von Zwangsgeldern nicht mehr mit dem Infektionsschutzgesetz berufen.