Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist okay, aber Zwangsgelder nicht. Weil es dem Sinn der Impfpflicht entspreche, die Person zum Schutz der vulnerablen Gruppen von der Tätigkeit fern zu halten.
Das Zwangsgeld wird also juristisch und defakto zu einem Verdienstausfall durch Anstellungsverlust. Genial!
Noch besser ist aber der Landkreis. Erst die MA weiterarbeiten lassen und schließlich den Lohn der MA durch Zwangsgeld schmälern. Best Case: Zwangsgeld > Lohn.
Man könnte es auch moderne Sklavenarbeit nennen.
Und dann noch über 2 Instanzen.