Ich begrüße diesen Entscheid - und weise darauf hin,
daß bei genauer Betrachtung erst mal nur die Bußgeldandrohung gekippt worden ist.
Es verbleibt:
- Die Androhung des Arbeitsplatzverlustes
- Das Problem, daß die jeweiligen Dienste keine Neueinstellungen von Ungeimpften vornehmen dürfen.
Warum ist dieser Entscheid so ausgefallen - und nicht etwa weitreichender?
Weil:
Die Richter haben sich, wie so oft, rein an das Gesetz gehalten.
Und das gibt die Bußgeld-Androhungen seitens eines Landkreises/Gesundheitsamts eben nicht her.
Hätten die Richter sich auch mit dem Thema "Auch Geimpfte können das Virus weiter verbreiten" befaßt, dann wäre wohl ein weitreichenderes Urteil raus gekommen.
Sich mit so Weiterungen, im Sinne der zwei Anstriche oben, befassen sich Richter allerdings üblicherweise nicht.
Schon gar nicht bei so einer Enzelfall-Klage.
Nun, es ist jedoch ein sichtlicher Fortschritt.
Um mehr zu erreichen, also z.B. die Aufhebung des Einstellungs-Verbots für Ungeimpfte, müßte man also gegen das entsprechende Gesetz selbst klagen.
Mit Begründung handwerklicher Mängel in dem Gesetz/falscher, bzw.. wissenschaftlich nicht (mehr) haltbarer Begründung der per diesem Gesetz verordneten Impfpflicht.
So Klagen werden vielleicht noch kommen - wie die dann (nach Gutachterschlacht) entschieden werden, ist offen.
Wie gesagt, ein guter Anfang - aus meiner Sicht jedenfalls.
Jetzt würd mich noch interessieren, wie die aktuellen/die eventuell neuen Vorstände - und die Parteitags-Delegierten der Partei "Die Linke" sich zu dem äußern.
Immerhin, das erinnere ich ganz gut (wegen einem Artikel hier auf TP), waren die beiden damaligen Vorsitzenden in der Diskusssion um die "allgemeine Impfpflicht"! mal der Ansicht:
Diese Bestrafung müsse sein, allerdings sollte die Bestrafung, aka Bußgelder von/für Verweigerern "sozialverträglich" erfolgen.
Ich vermute mal, daß diese Ansichten dieser Partei so einiges an Zustimmung gekostet haben.
Nu, schaun mer mal - der Parteitag läuft ja noch...
MfG