Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2010

Nee, überhaupt nicht.

Wurstmann schrieb am 25.06.2022 08:55:

bienenstich schrieb am 25.06.2022 01:48:

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist okay...

Gäbe es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, z.B. in Altenheimen, wären auch die Insassen - neudeutsch "vulnerable Gruppen" - davon betroffen. Das hätte aber vermutlich zu Verstimmung beim Wahlvieh bei den Stammwählern geführt.

Warum sollte das so sein?
Die Insassen sind juristisch gesehen Kunden. Und da kann es tatsächlich zu Schadensersatzforderungen kommen, wenn der Dienstleister Fehler macht.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten