Nur Buchstaben und Ziffern schrieb am 24.06.2022 23:00:
Um mehr zu erreichen, also z.B. die Aufhebung des Einstellungs-Verbots für Ungeimpfte, müßte man also gegen das entsprechende Gesetz selbst klagen.
Und gegen das Gesetz selbst klagen geht nur vor dem Bundesabendessensgericht. Das hat gerade nochmal nachgelegt, indem es weitere Klagen gegen die "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" mit einem Handstreich abgewiesen hat. Dass sich die Faktenlage selbst im RKI-Bericht, auf den sie in ihrem Urteil Ende April noch verwiesen haben inzwischen geändert hat juckt die nicht.
Jetzt würd mich noch interessieren, wie die aktuellen/die eventuell neuen Vorstände - und die Parteitags-Delegierten der Partei "Die Linke" sich zu dem äußern.
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Ich vermute mal, daß diese Ansichten dieser Partei so einiges an Zustimmung gekostet haben.
Sorry, gerade die Linken (als Partei, aber auch sämtliche ehemals in diesem Bereich des politischen Spektrums Zugehörigen) haben es in den letzten 2 Jahren mal völlig versch***en. Vermutlich heulen sie jetzt über das Urteil des US Supreme Courts rum, die gerade bzgl. Abtreibung "My Body, My Choice" gekippt haben, aber hier bzgl. "freiwilliger" Zwangsimpfungen die Körperliche Unversehrtheit mit Füßen treten. Nee, die haben total versagt.