Ansicht umschalten
Avatar von Fortazz
  • Fortazz

593 Beiträge seit 06.01.2019

Re: Du hast da offenbar ein paar Dinge nicht richtig verstanden

Ich versuche einmal, Ihr "gedankliches Problem" aufzulösen:

1. Vulnerable Gruppen unterliegen bisher keiner Impfpflicht, können also ungeimpft sein.
2. Die Pflegekräfte dieser "vulnerablen Gruppen sollen sich aber - da einrichtungsbezogene "Impf"pflicht - spritzen lassen.
3. Aus 1+2 ergibt sich, dass 2. nur dann Sinn macht, wenn die "Impfung" entweder vor einer Ansteckung schützt und/oder die Weitergabe verhindert. Beides ist nicht gegeben.
4. Unbeachtet der oberen 3 Punkte wird hierbei noch nicht einmal die Frage der "Impf"nebenwirkungen betrachtet. Das ist nochmal ein ganz anderes Kaliber und würde auf Grund der derzeit erkennbaren Nebenwirkungen sogar eine Impfpflicht obsolet machen, wenn diese "Impfung" eine Ansteckung und/oder Weitergabe wirksam verhindern würde.

Daraus ergibt sich, dass das nun nur noch angeführte "Feigenblatt" der Verhinderung eines schweren Verlaufs eine alleinige Entscheidung jeder einzelnen Person hinsichtlich seiner persönlichen Risikoeinschätzung darstellt und damit jeder Zwang obsolet ist.
Würde man dagegen argumentieren, dass man durch die "Spritzung" der Pflegekräfte deren krankheitsbedingten Ausfall verhindern oder minimieren möchte, so müsste man diesen Personengruppen auch jegliche Risikosportart, ungesunde Ernährung, Rauchen & Trinken und alle anderen riskanten Umgangsformen verbieten.

Es gibt schlicht keinen logischen Grund, warum sich Pflegekräfte und medizinisches Personal spritzen lassen müssen. Wer dies nicht begreift, hat sein logisches Denkvermögen verloren, nie eins besessen oder es abgeschaltet.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten