Pussy Galore schrieb am 24.06.2022 13:35:
Es geht hier um die Unsinnigkeit eines Impfzwangs, nicht darum, was du oder ich von der Impfung halten.
Dann lassen wir unsere jeweilige Einstellung hinsichtlich impfen mal weg, schauen wir das an:
Artikel -Zitat :
"Dementsprechend habe das Gesundheitsamt nur die Möglichkeit, bei Nichtvorlage eines Nachweises ein sofort vollziehbares Betretungs- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen. Dies entspreche dem Sinn und Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zeitnah und in besonderem Maße zu schützen. Eine Androhung von Zwangsgeld sei hingegen rechtswidrig. Die Entscheidung des Senats sei nicht anfechtbar, erklärte das Gericht."
So hat der Senat entschieden.
Und schaut man sich andere Berufsbilder an, kann man sicher feststellen, daß - in Hinblick auf arbeitsrechtliche und berufsgenossenschaftlich jeweils vorgegebene - Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen, sowohl vom Unternehmer als auch vom Mitarbeiter, dann kann ich das Betretungs- und Betätigungsverbot nachvollziehen.