Ansicht umschalten
Avatar von Halbleiterguru
  • Halbleiterguru

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2021

Lt. dem was RKI dem BVG erzählt hat schon

Fortazz schrieb am 24.06.2022 13:44:

1. Vulnerable Gruppen unterliegen bisher keiner Impfpflicht, können also ungeimpft sein.
2. Die Pflegekräfte dieser "vulnerablen Gruppen sollen sich aber - da einrichtungsbezogene "Impf"pflicht - spritzen lassen.
3. Aus 1+2 ergibt sich, dass 2. nur dann Sinn macht, wenn die "Impfung" entweder vor einer Ansteckung schützt und/oder die Weitergabe verhindert. Beides ist nicht gegeben.

So steht es im Urteil des Bundesverfassungsgericht.
Das RKI hat bei seinen Aussagen vor dem BVG, die Datenlage zu Omikron ignoriert oder geschönt und äußert sich seit 2 Monaten nicht mehr zum Thema Impfwirksamkeit.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten