Ich sehe diese Entscheidungen besonders kritisch, weil die Gerichte die Aufgabe haben, sich umfassend und sachbezogen zum vorliegenden Streitfall zu informieren. Wenn ein Antrag auf mündliche Verhandlung läuft und eine Seite deutliche Kritik (und dies mit Material untermauert) an der Arbeit der öffentlichen Einrichtungen und ihrer Aussagen äußert und damit die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen anzweifelt, so kann ein Gericht, das seine Aufgabe ernst nimmt, nicht einfach sagen "Nö, wir brauchen keine mündliche Verhandlung und außerdem halten wir die Aussagen von PEI und RKI für korrekt." und damit ist die Klage abgewiesen. DAS ruiniert den Ruf und seit Habbarth dort rumeiert, ist das BVerfG für mich nur noch ... +o(