Halbleiterguru schrieb am 24.06.2022 17:55:
Fortazz schrieb am 24.06.2022 13:44:
1. Vulnerable Gruppen unterliegen bisher keiner Impfpflicht, können also ungeimpft sein.
2. Die Pflegekräfte dieser "vulnerablen Gruppen sollen sich aber - da einrichtungsbezogene "Impf"pflicht - spritzen lassen.
3. Aus 1+2 ergibt sich, dass 2. nur dann Sinn macht, wenn die "Impfung" entweder vor einer Ansteckung schützt und/oder die Weitergabe verhindert. Beides ist nicht gegeben.So steht es im Urteil des Bundesverfassungsgericht.
Das RKI hat bei seinen Aussagen vor dem BVG, die Datenlage zu Omikron ignoriert oder geschönt und äußert sich seit 2 Monaten nicht mehr zum Thema Impfwirksamkeit.
Das BVerfG ruiniert seinen über Jahrzehnte erworbenen guten Ruf seit Habbarths "Übernahme" mit fast jedem neuen Urteil immer mehr. Es entwickelt sich zu einem ähnlichen "Kasperladen" wie der Bundestag. Kann man leider nicht mehr ernst nehmen. Traurig diese Entwicklung, aber wahr. Ob nun das Urteil zum Klima, zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, zur GEZ oder zu diversen Eilanträgen ... durch die Bank eine vorhersagbare, bundespolitikunterstützende Agenda mit teils abenteuerlichen Begründungen. Wäre es als oberstes Gericht und eigentlichem Hüter unseres Grundgesetzes nicht so wichtig, könnte man die "Rotmäntel" glatt vergessen.