Moggel schrieb am 24.06.2022 11:48:
Nicht mal Anreize für eine Gratisimpfung darf der Staat geben!
Stimmt, darf er nicht…
Auszug aus dem Heilmittelwerbegesetz:
Damit lassen sich auch einige grundsätzliche Verbote des Gesetzes rechtfertigen: Irreführende Werbung ist grundsätzlich verboten, genauso wie die Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel. Auch darf für verschreibungspflichtige Medikamente in der Öffentlichkeit nicht geworben werden.
Der Begriff der Werbung ist sehr weit gefasst und lässt so, gerade im Hinblick auf den Schutzzweck des Gesetzes, wenig Spielraum für die Vermarktung und Werbung von Arzneimitteln.
:-)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.06.2022 13:03).