Eine Nötigung durch Amtsträger ist regelmäßig als "besonders schwere Nötigung" qualifiziert, mit erhöhtem Strafmaß.
Dazu müsste man aber die vorsätzliche Ermessenswidrigkeit der Amtshandlung nachweisen. Regelmäßig viel Spaß.
Eine Nötigung durch Amtsträger ist regelmäßig als "besonders schwere Nötigung" qualifiziert, mit erhöhtem Strafmaß.
Dazu müsste man aber die vorsätzliche Ermessenswidrigkeit der Amtshandlung nachweisen. Regelmäßig viel Spaß.