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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Re: Nötigung § 240 StGB

Eine Nötigung durch Amtsträger ist regelmäßig als "besonders schwere Nötigung" qualifiziert, mit erhöhtem Strafmaß.

Dazu müsste man aber die vorsätzliche Ermessenswidrigkeit der Amtshandlung nachweisen. Regelmäßig viel Spaß.

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