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  • fiesematente

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2019

Re: Nötigung § 240 StGB

Das BverfG wird politisch opportun urteilen.

Mit der Quasi-Pflicht zur Drittimpfung, die mich mit Müdigkeit und Schüttelfrost auch einen Urlaubstag gekostet hat, ist meine Bereitschaft zum Mitmachen endgültig aufgebraucht.

Vor dir muss man sich in Acht nehmen. Wer weiß, wozu du erst z.B. nach einer lebensbedrohlichen Thrombose oder anderen unmittelbaren Folgen der aufgenötigten Behandlung fähig wärst. :-D

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