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  • Bolidiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.08.2015

Aus dem Verfassungsvertrag für die europäische Union

12. Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung diese Artikels betrachtet, wenn sie durch Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

https://europa.eu/european-union/sites/europaeu/files/docs/body/treaty_establishing_a_constitution_for_europe_de.pdf

Seite 434

Da ist doch alles analysiert, was in den Köpfen der EU-Fangirls so vor sich geht.

Edit1: Steht wohl genauso auch im Vertrag von Lissabon. Gerade keine Lust zu suchen. Man fasst es einfach nicht.

Edit2: Vielleicht ist "Lügenpresse" ja der falsche Ausdruck, der sich nur schwer umfänglich nachweisen lässt. "Heuchelpresse" scheint geeigneter.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2019 08:54).

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