1FC schrieb am 21. März 2014 02:46
...
>
> Frage #1: Wenn das Erschleichen eines Doktortitels durch die Abgabe
> einer Doktorarbeit, welche vorsätzlich (!) nicht durch eine
> überwiegend eigenständige Leistung zu Stande kam und der
> anschließenden, persönlichen Bereicherung an Geld und Macht keinen
> Mißbrauch darstellt, was denn dann?
Die "Tat" ist lange her und strafrechtlich verjährt. Die
Verjährungsfrist richtet sich nach der Höchststrafe. Der Vorsatz
könnte sich auf das Strafmaß auswirken, führt aber nicht zu einer
Verlängerung der Verjährungsfrist.
>
> Frage #2: Wird nun gegen Frau Schavan auch strafrechtlich ermittelt
> werden? Wenn Nein, warum eigentlich nicht?
Ihren ersten Job hat sie aufgrund des falschen Abschlusses erhalten,
das war damals strafrechtlich relevant, wurde aber nicht entdeckt und
ist verjährt. Ihre späteren Stellen hat sie erhalten, weil sie in
ihrem ersten Job so tolle "Leistungen" erbracht hat (sie hat sich
sehr gut vernetzt...).
Das ist wie in vielen anderen Bereichen auch. Ein Betrug bei der
Abi-Prüfung wird durch einen Hochschulabschluss "geheilt", auch wenn
die Hochschule ohne Abitur nicht hätte besucht werden dürfen.
Sie kann jetzt also auch Botschafterin im Vatikan werden, denn
anstelle eines Abschlusses hat sie ja viele Jahre Berufserfahrung als
Ministerin.
Nicht verjähren kann die Qualität ihrer Doktorarbeit, das hat das
Gericht festgestellt.
Der Schaden, den sie Bildungsministerin angerichtet hat wird
hoffentlich in einigen Jahrzenten ausgebügelt.
>
> Hahaha... "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen
> Nächsten."
> Amen!
In ihren Augen ist "die Wissenschaft" ja kein Mensch, also kein
Problem ;-)
...
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> Frage #1: Wenn das Erschleichen eines Doktortitels durch die Abgabe
> einer Doktorarbeit, welche vorsätzlich (!) nicht durch eine
> überwiegend eigenständige Leistung zu Stande kam und der
> anschließenden, persönlichen Bereicherung an Geld und Macht keinen
> Mißbrauch darstellt, was denn dann?
Die "Tat" ist lange her und strafrechtlich verjährt. Die
Verjährungsfrist richtet sich nach der Höchststrafe. Der Vorsatz
könnte sich auf das Strafmaß auswirken, führt aber nicht zu einer
Verlängerung der Verjährungsfrist.
>
> Frage #2: Wird nun gegen Frau Schavan auch strafrechtlich ermittelt
> werden? Wenn Nein, warum eigentlich nicht?
Ihren ersten Job hat sie aufgrund des falschen Abschlusses erhalten,
das war damals strafrechtlich relevant, wurde aber nicht entdeckt und
ist verjährt. Ihre späteren Stellen hat sie erhalten, weil sie in
ihrem ersten Job so tolle "Leistungen" erbracht hat (sie hat sich
sehr gut vernetzt...).
Das ist wie in vielen anderen Bereichen auch. Ein Betrug bei der
Abi-Prüfung wird durch einen Hochschulabschluss "geheilt", auch wenn
die Hochschule ohne Abitur nicht hätte besucht werden dürfen.
Sie kann jetzt also auch Botschafterin im Vatikan werden, denn
anstelle eines Abschlusses hat sie ja viele Jahre Berufserfahrung als
Ministerin.
Nicht verjähren kann die Qualität ihrer Doktorarbeit, das hat das
Gericht festgestellt.
Der Schaden, den sie Bildungsministerin angerichtet hat wird
hoffentlich in einigen Jahrzenten ausgebügelt.
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> Hahaha... "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen
> Nächsten."
> Amen!
In ihren Augen ist "die Wissenschaft" ja kein Mensch, also kein
Problem ;-)