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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Re: Meinungsfreiheit und Konformitätszwang

logiko schrieb am 16.12.2021 03:04:

Mir ist irgendwie nicht ersichtlich geworden, wieso falsche Vergleiche mit dem Holocaust, die aber nicht den Holocaust als solchen leugnen, Personengruppen der Überlebenden des Holocaust beleidigen oder unzulässig herabsetzen.
Es war zwar schon immer so, dass Nazi- und Holocaustvergleiche die Wut des jeweiligen politischen Gegners hochkochen ließen, aber das war eine Sache des Feuilletons. Ein Vergleich kann von schlechtem Geschmack oder unpassender Ironie zeugen oder als abwegig angesehen werden, aber es ist bleibt doch immer eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenverdrehung. Als Meinungsäußerung unterliegt der Vergleich aber der Meinungsfreiheit.
Es ist ja gerade der Sinn der Meinungsfreiheit, dass er die Kontroverse erlaubt. Es ist nicht die Aufgabe einer Meinungsäußerung, dass ihr jeder zustimmen muss. Mag sein, dass die Impfskeptiker sich als Opfer mit solchen Vergleichen in Szene setzen wollen und ihren Opferstatus damit überhöhen. Keinesfalls aber wird damit ein Holocaustopfer als Lügner oder als minderwertig herabgesetzt. Vielmehr will der Vergleichende das Gegenteil, er will sich mit dem Vergleich in seinem Status erhöhen und dem erkannten hohen Opferstatus der Naziopfer annähern. Das kann man zurückweisen, aber doch nicht verbieten, ohne die Meinungsfreiheit damit grundsätzlich außer Kraft zu setzen.
Wenn man nur die Meinung erlaubt, der alle zustimmen können müssen, hat man nämlich gar keine Meinungsfreiheit, man hat den Konformitätszwang.

Falsche Vergleiche mit dem Holocaust sind ein beliebtes Stilmittel von Nazis um die Verbrechen des Holocaust zu marginalisieren. Langfristiges Ziel dieser Methode ist es abgrundtief böse Menschen zu guten Menschen reinzuwaschen, die Deutschland die Autobahnen und Naturschutzgebiete geschenkt haben und vom Rest der Welt missverstanden und ungerecht behandelt wurden.

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