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  • Julius Augustus Septembär

613 Beiträge seit 04.07.2021

Re: Meinungsfreiheit und Konformitätszwang

logiko schrieb am 16.12.2021 03:04:

Mir ist irgendwie nicht ersichtlich geworden, wieso falsche Vergleiche mit dem Holocaust, die aber nicht den Holocaust als solchen leugnen, Personengruppen der Überlebenden des Holocaust beleidigen oder unzulässig herabsetzen.

Unter 'Holocaust' verstehen Historiker* die systematische Ermordung von Menschen juedischen Glaubens. Einige benennen das als Genozid.
Durch die provokativ in Twitter gepressten 'Vergleiche' sehe ich deshalb eine unzulässige Herabsetzung als gegeben.

Es war zwar schon immer so, dass Nazi- und Holocaustvergleiche die Wut des jeweiligen politischen Gegners hochkochen ließen, aber das war eine Sache des Feuilletons. Ein Vergleich kann von schlechtem Geschmack oder unpassender Ironie zeugen oder als abwegig angesehen werden, aber es ist bleibt doch immer eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenverdrehung. Als Meinungsäußerung unterliegt der Vergleich aber der Meinungsfreiheit.

Die Möglichkeiten, seine Zweifel und Unbehagen an der 'Corona-Gesetzgebung' durch einen Vergleich bildhaft zu untermalen sehe ich nur auf der abstrakten Ebene der institutionalisierten Diskriminierung wie sie Beispielsweise in der Apartheid-Gesetzgebung Südafrikas oder rassistischen Gesetzen der 'US-Südstaaten' aber auch den 'Nürnberger Rassengesetzen' zum Ausdruck kamen.
Gesetze, die nach persönlichen Eigenschaften diskriminierten, denen sich die Betroffenen nicht entziehen konnten, was für einen wegen Krankheit und Unverträglichkeit mit notwendiger Medikation ungeimpften Bürger Deutschlands zur Zeit zutreffend ist.
Das Diskriminierung ebenfalls aufgrund weltanschaulicher Aspekte erfolgen kann sei nur am Rande erwähnt.

...

**

Wenn man nur die Meinung erlaubt, der alle zustimmen können müssen, hat man nämlich gar keine Meinungsfreiheit, man hat den Konformitätszwang.

Das ist der Punkt.

MfG

* Historiker != dt Wikipedia!
**Siehe oben

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