Die Beleidigung oder Leugnung muss objektiv im Text vorliegen.
In der Regel ja, im Einzelfall nein. Wenn sich das Mitglied einer rechtsextremistischen, tendenziell antisemitischen Vereinigung im Ungeimpft-Hemd mit Judenstern in die Demo stellt, hat das eine gänzlich andere Aussage, als wenn Du das tust.