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  • HayoS

519 Beiträge seit 14.05.2003

Re: Falsch verstandene Meinungsfreiheit

Die Beleidigung oder Leugnung muss objektiv im Text vorliegen.

In der Regel ja, im Einzelfall nein. Wenn sich das Mitglied einer rechtsextremistischen, tendenziell antisemitischen Vereinigung im Ungeimpft-Hemd mit Judenstern in die Demo stellt, hat das eine gänzlich andere Aussage, als wenn Du das tust.

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