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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Menschenwürde vs. Meinungsfreiheit

logiko schrieb am 16.12.2021 14:20:

Offensichtlich willst du nicht begreifen, dass alle Schlussfolgerungen, die du ziehst, deine eigenen sind und nicht die des Texters.
Jeder Verteidiger kann sagen, diese Schlussfolgerungen zieht der Texter nicht, die stehen da nirgendwo im Text. Du sagst dann, das ist aber logisch.
Darauf der Verteidiger: Du wirfst ihm also Unlogik vor, was ist das denn für ein seltsames Verbrechen? Ob was logisch ist oder unlogisch, ist ein rein philosophischer Diskurs aber kein Gesetzestatbestand. Dann wären ja alle Dummen automatisch Verbrecher.

Aha.
Wenn also jemand sagt
"Alle Soldaten sind Mörder. Und Mörder gehören eingesperrt!",
dann darf man ihm nicht unterstellen,
dass er fordert, dass alle Soldaten eingesperrt gehören?
Natürlich darf man das!
Wenn der Äußernde diese Schlussfolgerung vorher nicht selbst ziehen konnte
("Das steht da nicht, das habe ich nicht gesagt!"),
dann steht es ihm frei seine Äußerungen zu revidieren,
aber es ändert nichts an der offensichtlichen Schlussfolgerung.

Dumme sind nicht automatisch Verbrecher.
Aber wenn sie dumme Dinge tun,
müssen sie trotzdem die Konsequenzen tragen.

Außerdem habe ich niemandem Unlogik vorgeworfen,
im Gegenteil habe ich (nach dem 'Principle of Charity') das Gegenteil gemacht,
und ihm unterstellt dass er den Vergleich rational gemacht hat.

Aber vor allem geht es nicht um Unlogik,
sondern um die Verletzung der Würde der Überlebenden.
Ob der Verursacher dabei logisch oder unlogisch handelte,
spielt höchstens eine nachgelagerte Rolle,
denn "Schuldunfähigkeit wegen Dummheit" war in dem Prozess
meines Wissens nach kein Thema.

Und diese Verletzung ist (außerhalb der USA)
schlicht und einfach nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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