Strafbarkeiten nach Richterwillkür und nicht nach codifiziertem Gesetzen!
Ähnlich der DDR-Justiz, staatsfeindliche Hetzte........, immer anwendbar.
Z.B. wid auch im Datenschutz und Strassenverkehrsrecht mißbraucht ( meine Meinung ), Bilder von Falschparkern auf Gehewegen im Internet verbreiten mit unverpixelten Kennzeichen verletzen als Täterschutz die Menschenwürde des Verkehrsrowdy.