Bergfalke schrieb am 16.12.2021 15:30:
Bilder von Falschparkern auf Gehewegen im Internet verbreiten mit unverpixelten Kennzeichen verletzen als Täterschutz die Menschenwürde des Verkehrsrowdy.
Bei dem Problem geht es aber um was anderes, die Staatsgewalt sieht nicht gerne, wenn der Bürger den Bürger verfolgt. Sie will dafür das Monopol behalten und ist dabei gesetzlich verpflichtet das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Der unbekannte Herr Müller nebenan soll nicht für mutmaßliche Lappalien wie Falschparken an den Pranger und Verurteilungen vermeidet man auch, man will nur schnell abkassieren. Ob er es war oder nicht, interessiert eh keinen, es reicht ja die Halterhaftung im Verwaltungsakt.