Informieren Sie sich doch bitte erst einmal über das "längste existierende nationalsozialistische Ghetto und nach der Zahl der Gefangenen nach dem Warschauer Ghetto das zweitgrößte in Polen" [1], bevor Sie hier bestimmte Aussagen und Darstellungen verharmlosen.
Die juristische Frage, wie die Meinungsäußerungsfreiheit des Herrn Baudet gegenüber den Persönlichkeitsrechten jüdischer Vereine und von Holocaustüberlebenden abzuwägen ist, beantworten Gerichte. Herr B. ist selbst promovierter Rechtswissenschaftler und kann es sich leisten, sich von exzellenten Anwälten vertreten zu lassen. Er wird wohl gegen die Entscheidung in Berufung gehen.
Wenn er aber z.B. in der Gerichtsverhandlung sagt, er wolle aus der Sache keinen Profit schlagen, während er sie tatsächlich als große Show inszeniert, dann erscheint mir das als Lüge. Wenn Sie das Treiben von so jemandem verharmlosen wollen, dann geht das auf Ihr Konto.
[1] z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Ghetto_Litzmannstadt