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mehr als 1000 Beiträge seit 11.05.2018

Das Argument der angeblichen Gewaltenteilung

ist albern!

Das Gewaltenteilungsprinzip wurde in Deutschland zu keiner Zeit durch praktische Maßnahmen umgesetzt. Die aus einer anderen Welt (der des Jahres 1877) stammende Unterwerfung der deutschen Judikative unter die organisatorische Herrschaft der Exekutive wurde bis heute beibehalten.

Zitat dazu

Das Grundübel liegt in der Richterernennung durch die Exekutive. Zunächst besteht die häufig verwirklichte Gefahr, daß für das Richteramt ungeeignete Personen aus sachfremden Gründen, die der Exekutive nützlich erscheinen, ernannt werden. Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie und sein eigenes Fortkommen zu sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht.Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen.“ ( …. )

Paulus van Husen – Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen

Zitat Ende

Insofern.

Bleibt noch die Entscheidung des Gerichtes einem souveränen Staat mit 10,4 Millionen Einwohnern per Argumenten der Sippenhaft zu unterstellen das dieser Staat generell foltern würde, wobei dieses Urteil zur Folge hat das der Staat Tunesien der seit Jan.2018 einen Haftbefehl gegen Sami A. hatte verweigert wurde Ihren eigenen Staatsbürger bzgl. der Anklagepunkte vor ein ordentliches Gericht zu bringen!

Ich zitiere daher nochmal

Mehrezia Labidi
(tunesische Parlamentsabgeordnete)

"Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen".

Folter stehe in Tunesien unter harten Strafen.

Die Regierung tue "alles in unserer Macht stehende, um die Menschenrechte zu wahren".

Jährlich werde der Menschenrechtskommission des Parlamentes ein Bericht über die Zustände in den Gefängnissen vorgelegt.

Seit der Revolution habe es zwar "Einzelfälle" von Folter gegeben, diese Vorkommnisse seien aber "dokumentiert" und würden "strafrechtlich verfolgt".

23 Fälle seit 2012. Das sind pro Monat 0,8 Fälle!

Auch der tunesische Minister für Menschenrechte, Medi Ben Gharbia, weist Vorwürfe, wonach in tunesischen Gefängnissen gefoltert werden könnte, entschieden zurück. "Ich kann Ihnen versichern und ich kann garantieren: Bei uns gibt es keine Folter",...

Zitate Ende

Diese Aussagen belegen also ganz klar das Herrenmenschentum jenes Gerichtes die weder diesen Aussagen von offizieller tunesischer Seite noch die äusserst positive Entwicklung in Tunesien seit der Revolution in Ihrem Urteil beachtet haben!

Einem ganzen Staat per se Folter zu unterstellen (denn nichts anderes meint es jemanden deswegen nicht abzuschieben!) ist ergo schon ein happiger Auftritt!

Das ein Verwaltungsgericht von einem souveränen Staat dabei fordert das dieser per diplomatischer Note versichern möge nicht zu foltern (eine der Forderungen des Herrn Vonnahme in seinen Artikeln hier bei TP) ist an Grössenwahnsinn nicht zu überbieten!
(Folterverbot ist in Tunesien geltendes Recht!)

Insofern!

Erinnern wir uns an den Fall >Magnus Gäfgen<!

Es kann daher auch in DE nicht ausgeschlossen werden das GEFOLTERT wird!

DE ist also ein unsicherer Drittstaat folgt man der irrigen Logik des VG!

Soviel zu meinen Hinweisen bzgl. dieses Vorganges der aber exemplarisch den Satz "Er war Jurist und auch sonst nur bei mässigem Verstand" in jeder Hinsicht voll bestätigt!

Gute Besserung uns allen! :)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.08.2018 17:07).

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