Die Organisation der niederländischen Gerichte sind insbesondere im Gerichtsorganisationsgesetz (Wet op de rechterlijke organisatie) niedergeschrieben. Der Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichte, die für den deutschen Dienstleistungsempfänger als relevanteste Gerichte anzusehen sind, stellt sich nach dessen Artikel 2 wie folgt dar:
11 Bezirksgerichte (rechtbank) jeweils bestehend aus den Sektionen Amtsgericht (kanton), Zivilrecht (civiel recht), Strafrecht (strafrecht) und Verwaltungsrecht (bestuursrecht)
4 Berufungsgerichte (Gerechtshof)
Oberstes Gericht der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden).
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/recht/portal-21/niederlande/zustaendige-gerichte-89270
Die Kläger haben also gerade die erste Runde gegen Shell gewonnen, gebärden sich aber so als hätten sie den Gesamtsieg davon getragen ...