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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Das Eine STEHT unter Strafe, das Andere nicht

Hermes335 schrieb am 26.01.2018 19:45:

Frank_Drebbin schrieb am 26.01.2018 17:14:

Hermes335 schrieb am 26.01.2018 16:02:

http://www.bento.de/art/kopftuch-fuer-wen-trage-ich-hijab-isra-abdou-zeigt-fotos-ueber-den-islam-und-andere-kulturen-2042356/#refsponi

"
Wie findest du es, wenn andere Menschen ihre Meinung dazu sagen?

Nicht in Ordnung. Ich finde, jeder sollte selbst bestimmen, was er trägt und was nicht. Wenn andere anfangen, sich einzumischen und mir erklären, ich würde mein Kopftuch falsch tragen oder sollte es doch besser abnehmen, dann hat das Tuch keine Bedeutung mehr. Ich würde mich selbst verraten, wenn ich auf sie hören würde und mein Hijab so tragen würde, wie andere es gern hätten."

Aha, nicht in Ordnung, wenn jemand seine Meinung sagt.... ;-)

Neulich sah ich einen Typen in der Bahn mit einem auf den Hals tätowierten SS-Symbol, nicht verdeckt, gut sichtbar.
Ist halt seine Art, über sich selbst zu bestimmen, nicht wahr? Dient ja schließlich nur als modisches Accessoire, wie auch die islamistische Verschleierung.
Jedem Tierchen sein Pläsierchen, hihi

Gruß
Hermes

Sie dürfen jederzeit ihre Meinung sagen,
aber dafür hat auch Jeder das Recht, Sie bei entsprechender Äusserung für ein Riesenar***loch zu halten und einfach wegzulaufen, wenns ihm nicht passt, was Sie sagen.
https://xkcd.com/1357/

Bei Hakenkreuzen gehts um etwas Anderes, nicht um "Gefällt mir" oder "sieht blöd aus"
Das ist ein Straftatbestand
$86 und $86a STGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Daß Sie Hakenkreuz und Halstücher gleichsetzen, spricht für eine geringe Integration in unser Rechtssystem bei Ihnen. Ein Integrationskurs "Deutsches Recht und das Grundgesetz" wäre anzuraten.
Der kostenpflichtige Zwangsbesuch eines derartigen Kurses mit abschliessender Prüfung bzw. kostenpflichtiger Wiederholung bei Durchfallen wäre wohl auch ein geeignetes Mittel für die Justiz, low-level-Straftaten der obigen Art (Hakenkreuz zeigen) zu ahnden.

Nun, da scheint ja noch bei Ihnen ein erheblicher Nachholbedarf in Bezug auf Textverständnis zu bestehen.
a) war von einem SS-Symbol die Rede und nicht von einem Hakenkreuz
b) war von Verschleierung die Rede und nicht von Halstüchern
c) geht es mir in maximalem Abstand am Allerwertesten vorbei, für was Sie mich halten, denn ich kann meine Aufmerksamkeit nicht auf jeden Mückenschiss lenken.

Fakten: bei beiden "Symbolen" handelt es sich um politische Äußerungen, falls diese freiwillig zur Schau getragen werden, was bei den Verschleierungen muslimischer Frauen wohl zum Glück bei unter 1% der Frauen der Fall sein dürfte.
Das Zuschautragen von Hakenkreuzen und SS-Runen steht zurecht unter Strafe, bei den Symbolen des radikalen Islamismus wird das nur noch eine Frage eines kürzeren Zeitraums sein, bis auch diese Symbolik in die gleiche Kategorie eingeordnet wird.

Gruß
Hermes

Das Eine STEHT unter Strafe, das Andere nicht.
Was sich der Besorgtenstadl an Gesetzen feucht erträumt, ist bei nicht mal 13% Wähleranteil relativ unwichtig......
Und wer gegen die aktuell geltenden Gesetze verstösst, ist eben ein Gegner unserer Rechtsordnung. Da kann er seine Ahnen bis Fred Feuerstein im selben Dorf hier haben.....

Das, was Millionen moslemische Türken seit 40 Jahren fertigbringen (sich an die Gesetze halten), schafft er nicht. Ein deutlicher Fall für einen dringenden Integrationskurs.......

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