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  • Jerry Tomcat

336 Beiträge seit 17.01.2018

Ihre Einschätzung des Grundgesetzes ist falsch, Frau Gärtner!

Autorin schreibt falsch:

"Das Grundgesetz, das auch in Hessen gilt, garantiert die Gleichheit von Frau und Mann. Die ebenfalls darin garantierte Religionsfreiheit steht nicht über diesem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter. Demnach haben sich die Religionen in ihren Lehrmaterialien dem Grundgesetz anzupassen und nicht einem "sehr langen ideengeschichtlichen Erbe" des Islams."

Das Grundgesetz kennt eine Gleichberechtigung (Art.3) aber ebenso die ungestörte Religionsausübung (Art.4). Konfligieren Grundrechte miteinander (und das ist sehr häufig der Fall, hier ja auch), so wird eine GrundrechteABWÄGUNG durchgeführt. Und dabei ist es sehr wohl möglich, daß die ungestörte Religionsausübung als höherwertiger angesehen wird, als eine Gleichberechtigung aus Art.3.

Hinzu tritt übrigens im konkreten Fall der Lehrmaterialien an Schulen noch GG Art. 7 Abs. 2 in dem es heißt: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt"

Bitte genau lesen:

Hier steht etwas von einem AufsichtsRECHT, das der Staat überhaupt nicht wahrnehmen muß, sonst stünde da nämlich AufsichtsPFLICHT. Und obwohl dieses Aufsichtsrecht existiert, wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt. Und nicht nach den Grundsätzen der Erklärung der Menschenrechte oder der Bergpredigt oder dem Dekalog von Skippy, dem singenden Maulwurfseinhorn.

Und wenn es zu den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft gehört, daß Männer in der Hierarchie über Frauen stehen: Dann kann diese Religionsgemeinschaft das auch so unterrichten.

Man könnte es ihr wohl auf Grundlage des Grundgesetzes verbieten (in dem man Art.3 eben höher bewertet), aber das MUß MAN NICHT.

Nicht, daß diese Leute Verbote großartig kümmern würden, sonst wäre ihre Kriminalität ja nicht so erheblich: Aber das, was sie da in dem konkreten Fall machen, ist nicht mal verboten.

Das Grundgesetz ist nicht nur inhaltlich, sondern auch formal ein sehr, sehr schlechtes Gesetz. Denn die Grundrechte sind nicht widerspruchsfrei und sie sind obendrein gleichberechtigt, d.h. Art.1 ist nicht höherwertiger als Art.10. Nur deswegen kommt es ja ständig zu Grundrechteabwägungen. Viel besser haben es die Amerikaner mit den Amendments gemacht, insb. den ersten zehn: Hier widerspricht sich nichts. Und wo sich nichts widerspricht, da kann es auch keine Konflikte geben.
Daß man elementare Sätze eines Gesetzes auf gegenseitige Widerspruchsfreiheit testet, halte ich für selbstverständlich. Nur dann erhält man nämlich konsistente Gesetze, mit einem hohen Maß an Glaubwürdigkeit. Die Autoren des GG haben Widerspruchsfreiheit für unwichtig gehalten, sonst hätten sie nicht so einen unsäglichen Schrott zusammengeschrieben.

jt

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