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  • Neutralino

mehr als 1000 Beiträge seit 05.11.2017

Islamisches »Recht«

Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden:

· Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten unter islamischer Herrschaft leben.

· Ḥarbīs, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.

· Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.

>https://de.m.wikipedia.org/wiki/K%C4%81fir

So dürfte sich der Genosse Mohammed Diaa die islamisierte Zukunft Deutschlands vorstellen. Es soll also zu genau der Hölle werden, aus der er angeblich floh…

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