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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Nö, siehe §17 StGB

Nö, siehe §17 StGB
Der lautet:
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."

Das ist was ganz Anderes als der Verweis auf eine im Rechtssystem nicht vorhandene höhere Instanz, aus Der heraus ein Verbrechen rechtfertigbar wäre. Oder ein "aber ein Anderer hat doch auch..."

Die Vorfahren der heute lebenden heidnischen Indios waren da, wo kein spanischer Söldnerhaufen jemals hinkam. Die erreichbaren Indios wurden christianisiert, ob sie wollten oder nicht.....

Waffensegnen und Militärseelsorger stehen bei MT 7,21?

Da steht eher, Zitat:
"Es werden viele zu mir sagen an jenem Tage: Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen geweissagt? Haben wir nicht in deinem Namen Dämonen ausgetrieben? Haben wir nicht in deinem Namen viele Machttaten getan?
Dann werde ich ihnen bekennen: Ich habe euch nie gekannt; weicht von mir, die ihr das Gesetz übertretet!
https://www.bibleserver.com/text/LUT/Matth%C3%A4us7%2C21

Und an die auf Andere-Deuter steht auch Was:
Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen! – und siehe, ein Balken ist in deinem Auge? Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach kannst du sehen und den Splitter aus deines Bruders Auge ziehen.

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