Brandanschläge auf Gebäude, die zeitweise von Menschen bewohnt sind oder in Denen sich zeitweise Menschen aufhalten, ist schwere Brandstiftung, Strafmaß nicht unter einem Jahr, bis zu 10 Jahren, selbst wenn sich gar niemand im Gebäude aufhält....
Wenn sich tatsächlich zum Tatzeitpunkt Menschen darin aufhielten, dann ist es besonders schwere Brandstiftung, Strafmaß ab 5 Jahre bei Lebensgefährdung von Menschen.
http://www.rechtslexikon.net/d/brandstiftung/brandstiftung.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306a.html
Daß Sie über diese Spezialität der rechten Radikalen so lässig hinweggehen, lässt eigentlich tief blicken. Immerhin ist schwere Brandstiftung im Strafmaß noch höher angesiedelt als gefährliche Körperverletztung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html