Ansicht umschalten
Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Brandanschläge auf Gebäude, die zeitweise von Menschen bewohnt sind

Brandanschläge auf Gebäude, die zeitweise von Menschen bewohnt sind oder in Denen sich zeitweise Menschen aufhalten, ist schwere Brandstiftung, Strafmaß nicht unter einem Jahr, bis zu 10 Jahren, selbst wenn sich gar niemand im Gebäude aufhält....
Wenn sich tatsächlich zum Tatzeitpunkt Menschen darin aufhielten, dann ist es besonders schwere Brandstiftung, Strafmaß ab 5 Jahre bei Lebensgefährdung von Menschen.
http://www.rechtslexikon.net/d/brandstiftung/brandstiftung.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306a.html

Daß Sie über diese Spezialität der rechten Radikalen so lässig hinweggehen, lässt eigentlich tief blicken. Immerhin ist schwere Brandstiftung im Strafmaß noch höher angesiedelt als gefährliche Körperverletztung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

Bewerten
- +
Ansicht umschalten