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  • Exoteriker

mehr als 1000 Beiträge seit 31.08.2011

Re: Gewaltvermeidung

baba123 schrieb am 23.01.2018 13:25:

Und sie haben ihre Tochter nicht von sich aus getötet, wie dies bestimmt im Koran vorgeschrieben ist.

Es ist nicht vorgeschrieben. Es ist nur so, dass die Behandlung von Tötungsdelikten nach Schariarecht eine solche Tötung praktisch straffrei macht, denn Tötungsdelikte werden als zivilrechtliche Sache zwischen dem Beschuldigten und den Rechtsnachfolgern des Opfers behandelt.

(Wenn "Beschuldigter" und "Rechtsnachfolger des Opfers" dieselbe Person sind ... dann gibt's möglicherweise keinen Prozess.)

Moral von der Geschicht: Man sollte sich mit seinen Rechtsnachfolgern gutstellen.

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